Grundsteuer
Eigentümer von Immobilien müssen die Grundsteuer-Erklärung zwischen dem 1. Juli und 31. Oktober 2022 elektronisch an die zuständige Finanzbehörde über die Online-Plattform ELSTER übermittelt haben. Sofern diese bislang nicht für die Einreichung der Steuererklärung genutzt wurde, müssen für Registrierung etwa 10 Werktage einkalkuliert werden.
Sofern es sich um eine Erklärung Eigentumswohnungen, Ein- oder Zweifamilienhäuser oder unbebaute Grundstücke handelt, können Eigentümer über den deutlich einfacher gestalteten Online-Service "Grundsteuererklärung für Privateigentum" auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums die Erklärung abgeben. Für die Anmeldung ist die Angabe der persönlichen Steuer-ID sowie der Grundsteuernummer notwendig.
Um die Daten einreichen zu können, muss zunächst ein Code beim Finanzamt beantragt werden, welcher daraufhin per Post zugestellt wird.