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Mehrwertsteuer-Aktionsplan vorgestellt

Czech und Ströhlein Steuerberater informiert über flexiblere Mehrwertsteuer-Sätze

Im April 2016 wurde bereits ein Aktionsplan über einen einheitlichen Mehrwertsteuersatz in Europa vorgestellt. Czech und Ströhlein hat die Situation beobachtet und berichtet über Neuheiten. Flexiblere Mehrwertsteuersätze bedeuten für viele Firmen, vor allem für Kleinunternehmen weniger Aufwand.

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Kein Nachweis des Grundstückswerts durch Bilanzansatz

BFH-Urteil: Die Bilanz zählt nicht - der richtige Grundstückswert nach dem BewG

Wird ein Grundstück günstig erworben, fällt auch die Gewerbesteuer niedriger aus, so dachten die Gesellschafter. Das Finanzamt sah das allerdings anders. Wie ist ein niedriger gemeiner Grundstückswert nach § 198 Satz 1 des Bewertungsgesetzes (BewG) nachzuweisen? Der Bundesfinanzhof schaffte mit einem Urteil Klarheit. Czech und Ströhlein Steuerberater erläutern das Urteil.

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Die Deed of Variation führt zu einer Zuwendung durch den Erben

Das Finanzgericht in Münster hat mit seinem Urteil vom 12. März 2018 (Az. 3 K 2050/16 Erb) entschieden, dass eine nach dem englischen Recht zulässige "Deed of Variation" im deutschen Recht eine unentgeltliche Zuwendung durch den Erben darstellt. Was das konkret bedeutet, erklären Ihnen die Czech und Ströhlein Steuerberater gern.

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Gesetzentwurf gegen Steuerbetrug beim Online-Handel beschlossen

Die Bundesregierung hat am 1. August einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs beim Handel mit Waren im Internet beschlossen. Und das Ziel ist hoch gesteckt, denn bereits ab Januar 2019 soll er umgesetzt werden und Plattformbetreiber stärker in die Pflicht nehmen. Wir von Czech und Ströhlein Steuerberater erläutern gerne die wichtigen Eckpunkte.

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Werbungskosten für Homeoffice bei Vermietung an Arbeitgeber

Czech und Ströhlein Steuerberater informiert Sie heute über ein aktuelles Thema. Das Home-Office wird für viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber immer interessanter. Es bringt zahlreiche Vorteile mit sich und ist aus vielen Bereichen der Wirtschaft nicht mehr weg zu denken. Dabei sind steuerliche Vorschriften zu beachten, die Voraussetzungen für einen Abzug sind hoch. Verschiedene Handhabungen sind möglich, eine Alternative ist die Anmietung der Räumlichkeiten durch den Arbeitgeber.

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Wann liegt eine Geschäftsveräußerung im Ganzen vor?

Eine Geschäftsveräußerung im Ganzen ist von der Umsatzsteuer befreit

Das OFD Karlsruhe hat mit einer Verfügung vom 19. Feb. 2015 unter S 7100b festgestellt, dass bei einer Geschäftsveräußerung im Ganzen, dieser Geschäftsvorgang nicht der Umsatzsteuer unterliegt. Dazu müssen allerdings einige Bedingungen erfüllt werden. Die Czech und Ströhlein Steuerberater helfen bei der Beurteilung und Einhaltung dieser Richtlinien.

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Steuerliche Behandlung forstwirtschaftlicher Flächen

Czech und Ströhlein Steuerberater informiert über die steuerliche Behandlung forstwirtschaftlicher Flächen

In seinem Schreiben vom 18. Mai 2018 stellt das Bundesministerium der Finanzen Grundsätze dar, die für die steuerliche Behandlung forstwirtschaftlicher Flächen gelten, welche zum Betriebsvermögen gehören. Dabei geht es um Vollerwerbs- und Teilbetriebe sowie die Behandlung des Gewinns. Czech und Ströhlein, Ihr Steuerberater, möchte Ihnen einige Details aus dieser Mitteilung weitergeben, die für Ihr Unternehmen relevant sein können.

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Die Finanzverwaltung reagiert auf die Unwetterschäden

Finanzverwaltungen reagieren auf Unwetterschäden

Es wurden im Mai und im Juni diesen Jahren große Schäden durch schwere Niederschläge verursacht. Die Finanzverwaltung hat darauf reagiert und die Gewährung von Steuerentlastungen bekannt gegeben. Es wurde ein sogenannter Katastrophenerlass veröffentlicht.

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Wie zusätzliche Steuerzahlungen bei der Bildung stiller Reserven vermieden werden können

Firmen, die Grund und Boden sowie Produktionsstätten zu ihrem Grundbesitz zählen, können zumeist von den steigenden Preisen bei der derzeitigen Entwicklung profitieren. Das Betriebsvermögen steigt. Diese Wertsteigerung ist aber in der Bilanz häufig nicht aktuell angepasst, der tatsächliche Wert der Liegenschaften ist höher als angegeben. Diese Differenz wird als stille Reserve bezeichnet. Werden Teile des Betriebsvermögens aufgrund der Wertsteigerung mit hohem Gewinn veräußert, dann werden diese Gewinne normalerweise auch zu einer höheren Besteuerung führen. Es gibt aber Möglichkeiten, diese Steuern weitgehend zu vermeiden. Welche das sind, erfahren Sie in den folgenden Abschnitten.

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BFH erleichtert für Unternehmen den Vorsteuerabzug aus Rechnungen

Bundesfinanzhof ermöglicht Schuldzinsenabzug beim Vorliegen von Steuerpflicht bei Erstattungszinsen

Diese Entscheidung vom BFH ist eine gute Nachricht für alle Steuerpflichtigen, die ein Darlehen aufnehmen mussten oder müssen, um eine Einkommenssteuernachzahlung damit zu finanzieren. Wenn die fällige Einkommenssteuer nachträglich wieder reduziert wird und dem Steuerpflichtigen dafür gemäß Gesetz die fälligen Erstattungszinsen vom Finanzamt geleistet werden, kann er diese Kapitalzinsen als Werbungskosten im Bereich Einkünfte durch Kapitalvermögen absetzen.

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BFH zur Umsatzsteuer: EuGH-Vorlage zu Sportvereinen

Die Umsatzsteuerbefreiung sonstiger Leistungen von nicht gewinnorientierten Vereinen (BFH 21.6.2018 - V R 20/17)

Bislang war es gängige Praxis von (Sport-)Vereinen sich bei der Befreiung von der Umsatzsteuer auf Artikel 132 Abs. 1 Buchst. m MwStSystRL zu berufen. Dies wird nun seitens des Bundesfinanzhofs (BFH) in Abrede gestellt und zur weiteren Überprüfung an den europäischen Gerichtshof (EuGH) verwiesen.

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Aufbau eines Strukturvertriebes nicht steuerfrei

Czech und Ströhlein Steuerberater informiert zum Thema "Steuerfreiheit beim Aufbau eines Strukturvertriebes". Immer wieder gibt es Unklarheiten bezüglich der Tätigkeiten eines Versicherungsmaklers oder -Vertreters. Dienstleistungen, die mit der Aufrechterhaltung und dem Aufbau eines strukturierten Vertriebs einhergehen, sind keine steuerfreien Tätigkeiten. Dazu gehören die Schulung, Betreuung und Überwachung der Versicherungsvertreter, die Auszahlung bzw. Festsetzung der Provisionsbeträge sowie die Aufrechterhaltung des Kontakts zu den Versicherungsvertretern. Bei weiteren Fragen zu diesem Thema steht Ihnen Czech und Ströhlein Steuerberater gerne zur Verfügung.

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Auch ohne Rechtsgrund erhaltene Leistungen sind steuerpflichtig

Versehentlich gezahlte Leistungen einer Versicherung sind voll zu versteuern.

Ein kurioser Fall endet mit einem kuriosen Urteil. Das Finanzgericht Baden-Württemberg entschied: Auch versehentlich gezahlte Leistungen einer Versicherung sind in voller Höhe als sonstiges Einkommen in voller Höhe zu versteuern auch wenn sie zurückgezahlt werden müssen. Die Kanzlei Czech und Ströhlein informiert.

Der Fall
Der Kläger schloss bei einer Versicherung eine Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung ab. Als er tatsächlich berufsunfähig wurde, bezog er dementsprechend regelmäßige Zahlungen in Form einer Leibrente. Die Versicherung stellte ihm im Rahmen einer Vereinbarung frei, dass der Kläger ab dem 01.02.2010 die Ablaufleistung der Versicherung wählen konnte oder eine Berufsunfähigkeitsrente auf monatlicher Basis bekommt. Der Kläger entschied sich für die Ablaufleistung. Die Versicherung zahlte dennoch versehentlich bis zum Jahr 2011 monatliche Leistungen weiter. Diese wurden von der Versicherung im Nachhinein entsprechend zurückgefordert, wogegen sich der Kläger wehrte. Letztendlich einigte er sich mit der Versicherung über eine Rückzahlung.
Das Finanzamt entschied, dass die versehentlich bezogenen Leistungen voll zu versteuern sind.

 

Die Entscheidung
Das Finanzgericht Baden-Württemberg entschied, dass dem Standpunkt des Finanzamtes zu folgen sei und die bezogenen Leistungen in voller Höhe zu versteuern seien, auch wenn sie versehentlich über die Vertragszeit hinaus erfolgten. Dass die Leistungen ohne Rechtsgrund erfolgten, stünde einer Besteuerung nicht entgegen, ebenso wenig wie die Tatsache, dass die Leistung zurückgezahlt werden müssten.
Entscheidend sei vielmehr, dass es sich um wiederkehrende Leistungen handelte und somit als sonstige Einkünfte steuerpflichtig seien. Auf die Tatsache, dass die Leistungen ohne Rechtsgrund erfolgten, komme es dabei nicht an. Das Gericht stellte klar, dass lediglich freiwillige Leistungen nicht der Steuerpflicht unterlägen. Da die Leistungen aber aus einem vertraglichen Verhältnis resultierten, auch wenn die Weiterzahlung versehentlich erfolgten, seien sie somit nicht als "freiwillig" einzustufen, denn sie hätten den Kläger damit nicht außervertraglich bereichern sollen.

Die Kanzlei Czech und Ströhlein hilft

Das Steuerrecht ist oftmals sehr kompliziert und der Teufel liegt, wie im obigen Urteil, häufig im Detail. Daher ist es wichtig gut beraten zu sein. Die Kanzlei Czech und Ströhlein steht im Steuerrecht auf ihrer Seite und wird Sie zu Ihrem Vorteil beraten. Wenden Sie sich daher an die Berater von Czech und Ströhlein, damit das Steuerrecht und der Fiskus nicht zu ihren Lasten zuschlägt.

 

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Heikle Privatverkäufe

Dinge zu Geld zu machen, die nicht mehr benötigt werden, gilt heutzutage als üblich. Gerade deshalb verzeichnen Onlineauktions-Plattformen, wie zum Beispiel Ebay, einen großen Zulauf und helfen tatkräftigt dabei, die Haushaltskassen ein wenig aufzubessern. Gelegentliche Verkäufe im Internet sind in diesem Zusammenhang kein juristisches Problem. Czech und Ströhlein Steuerberater sind jedoch der Auffassung, dass privat agierende Verkäufer in einer gefährlichen Grauzone landen, wenn Sachen in größerer Regelmäßigkeit weiterveräußert werden. Aus rechtlicher Sicht kann es schnell passieren, dass Personen hierbei in den Definitionsbereich des gewerblichen Handels fallen und somit mit finanziellen Konsequenzen rechnen müssen.

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Fehlerhafte Rechnungsnummern können eine Steuerschätzung begründen

Dass Rechnungen durchgehend nummeriert werden müssen, lernt jeder Existenzgründer. In der alltäglichen Praxis wird diese Regel oft wissentlich oder aus Versehen missachtet. Fehler passieren. Doch das kann fatale Folgen haben. Denn erst jüngst hat das Finanzgericht Hamburg in einem Urteil festgestellt, dass das Finanzamt die Einnahmen des Unternehmens schätzen kann, wenn bei der Nummerierung der Rechnungen Fehler gemacht wurde oder andere Unstimmigkeiten auftauchen. Mit diesen Steuerschätzungen stellen die Finanzbehörden in der Regel eine hohe Steuerschuld fest, die viele Unternehmen in eine Existenzkrise stürzen können. Aus diesem Grunde sind nicht nur Existenzgründer, sondern viele andere Unternehmer gut beraten, wenn sie sich gründlich informieren. Die Steuerberater von Czech und Ströhlein unterstützen ihren Mandanten gerne in der vermeintlich einfachen Frage, wie Rechnungen zu nummerieren sind.

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Ab 2018 verdoppelt sich die GWG-Grenze für Software auf 800 Euro

Stehen Sie vor der Herausforderung, erworbene Software mit einer realistischen Nutzungsdauer zu versehen und dann planmäßig abzuschreiben? Erscheint Ihnen die bisherige Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter (von 400 Euro) für diesen Zweck unpassend. Dann wird das Jahr 2018 voraussichtlich und unerwartet Einiges an Entlastung bringen: Die neuen Einkommensteuer-Richtlinien sollen eine Anhebung der GWG-Grenze für immaterielle Wirtschaftsgüter auf 800 Euro vorsehen. 

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Dieses Urteil erschüttert die deutsche Vereinskultur

Viele traditionelle Vereine könnten vor dem finanziellen Aus stehen

Wegen eines Urteils vom Bundesfinanzhof sehen Männergesangvereine, Frauenchöre sowie Traditionsschützen ihre Vereinstätigkeit in Gefahr. Einige Richter vom Bundesfinanzhof (BFH) sind mittlerweile der Meinung, dass gewisse Steuerprivilegien wegen vorgeblich diskriminierender Satzungen diverser gemeinnütziger Vereine gestrichen werden sollen. Czech und Ströhlein Steuerberater teilt mit, dass dies damit begründet wird, dass jene Vereinigungen nur Männer beziehungsweise ausschließlich Frauen als Mitglieder aufnehmen. Dieser Beschluss vom BFH, der am 17. Mai gefällt wurde, besagt, dass sämtliche Vereine, welche die Vollmitgliedschaft von Frauen beziehungsweise von Männern ausschließen, nicht mehr als gemeinnützlich gelten können. Aus dem Grund würden jene Vereine ihre steuerlichen Vorteile verlieren sowie den Status der Gemeinnützigkeit. Czech und Ströhlein meint, dass diese neue Regelung zur Folge haben kann, dass die Steuerfreiheit der Vereine in punkto Gewerbe- und Körperschaftsteuer verloren geht. Darüber hinaus hat der Verein nicht mehr die Befugnis Spendenbescheinigungen auszustellen. Ebenso können keine Förderungen von öffentlichen Mitteln mehr bewilligt werden.

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IHK-Mitgliedschaft: Gericht bestätigt Pflicht

Fast alle gewerbetreibenden Unternehmen in Deutschland müssen Mitglied in einer Industrie- und Handelskammer sein. Gegen diese Pflichtmitgliedschaft und die damit verbundenen Zwangsbeiträge regt sich schon seit langem Widerstand. Nun hat das Gericht erneut geprüft, ob es Änderungsbedarf an der Regelung gibt. Czech und Ströhlein Steuerberater erläutern den Fall ausführlich.

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Arbeitgeber zahlt Verwarnungsgelder für Arbeitnehmer

Arbeitgeber zahlt Verwarnungsgelder für Arbeitnehmer und wird von Lohnsteuer entbunden

Ein Arbeitgeber zahlte für seinen Arbeitnehmer Verwarnungsgelder für Falschparken. Das Finanzamt stufte diese Beträge als lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn ein und forderte vom Unternehmen die entsprechende Summe an Steuern. Dagegen klagte das Unternehmen mit Erfolg.  Czech & Ströhlein erläutert den Fall ausführlich.

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