Rechtswidrigkeit von Außenprüfungen des Finanzamtes - Grenzen der Mitwirkungspflichten
In der Regel haben Steuerpflichtige bei Außenprüfungen des Finanzamtes umfangreiche Mitwirkungspflichten. Dies hat zur Folge, dass dem Finanzamt alle angeforderten Unterlagen vorgelegt werden müssen. Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat in einem aktuellen Urteil jedoch klargestellt, dass die Mitwirkungspflichten nicht uneingeschränkt gelten und dass Außenprüfungen des Finanzamtes, die ausschließlich und unmittelbar der Ermittlung steuerlicher Verhältnisse Dritter dienen, rechtswidrig sind.