Soli-Abschaffung? - Dies sagt die Wirtschaft
Die Abschaffung des Solidaritätszuschlags hat die politische Bühne voll im Griff. Am 21. August 2019 wurde der jüngste Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums umgesetzt.
Ab 2021 werden die meisten Bundesbürger von der Zahlung des Solidaritätszuschlags befreit. Czech und Ströhlein Steuerberater erläutern, dass dies annähernd 90% der Steuerzahler betrifft. 6,5% werden ab diesem Jahr teilweise entlastet. Abhängig ist die monatliche Zahlung der Zuschlagsteuer von der Höhe des Einkommens. Ein kleiner Anteil von 3,5% profitiert überhaupt nicht von der Abschaffung des Solidaritätszuschlags. Dies betrifft Einkommen mit einem Bruttojahresarbeitslohn ab circa 109.000,00 Euro. Hier wird der Solidaritätszuschlag nach wie vor in voller Höhe erhoben.