Wir von Czech und Ströhlein, Steuerberater weisen unsere Mandanten auf eine bevorstehende Neuregelung der Grunderwerbsteuer hin.
Die bisherige Regelung der Grunderwerbsteuer
Zu den Anschaffungskosten eines Grundstücks oder eines Gebäudes zählt auch die Grunderwerbsteuer. Bis zum Veranlagungszeitraum 2006 betrug diese in Deutschland 3,5% des Kaufpreises für eine Immobilie. Seit einigen Jahren wird den einzelnen Bundesländern die Festlegung der Grunderwerbsteuer überlassen. In Bayern und Sachsen beträgt sie nach wie vor 3,5%. Hamburg legt hierfür einen Satz von 4,5% zugrunde. In anderen Bundesländern - z.B. in Nordrhein-Westfalen, Thüringen, Berlin, Schleswig-Holstein und im Saarland - wurde die Grunderwerbsteuer inzwischen auf 6,5% des Kaufpreises erhöht. Nun steht eine komplette Neuregelung der Steuer auf Grundstücksverkäufe an.